Anmeldung und Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen und Sicherheitsbelehrung zum Pemperlzug 2025:
– Die Teilnehmer erklären sich dazu bereit, den Veranstalter „KAB Haag“ von allen Ersatzansprüchen frei
zu stellen, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von
Teilnehmern oder Dritten erhoben werden.
– Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlich Bestimmungen des Jugendschutzes
einzuhalten sind. Das heißt insbesondere, dass in den Gruppen unter 18jährige Personen keinen Zugriff
auf branntweinhaltige Getränke haben dürfen.
– Der Faschingswagen (Zugmaschine) muss nach § 16 ff StVZO zugelassen sein und ein amtliches
Kennzeichen führen.
– Der Fahrer der Zugmaschine bzw. des Faschingswagens muss eine geeignete gültige Fahrerlaubnis
besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.
– Für die Fahrer der Faschingswägen bzw. der Zugmaschine besteht Alkoholverbot.
– An die Zuschauer dürfen keinerlei alkoholhaltige Getränke verteilt werden.
– Die Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Zwischen den Gruppen ist ein
Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
– Die Höchstzahl der zu befördernden Personen darf nicht überschritten werden.
– Für die Faschingswägen sind vier Aufsichtspersonen bestimmt, die den Wagen seitlich begleiten und
Zuschauer, vor allem Kinder fernhalten, wenn sie zu nahe an den Wagen und die Räder kommen.
– Gegenstände, die Zuschauer verletzen könnten, dürfen nicht in die Menge geworfen werden.
– Für den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen des Umzuges (einschließlich der Personenbeförderung)
muss ausreichend Versicherungsschutz (KFZ Versicherung / Haftpflicht) bestehen. Dieser Entspricht
dem Pflichtversicherungsgesetz und haftet für Unfälle und Schäden jeder Art, die auf den Einsatz der
Fahrzeuge im Rahmen der Veranstaltung zurückzuführen sind. Der Wagen und die Zugmaschine
müssen den Sicherheitsbedingungen entsprechen.
– Die Verantwortliche Person für das Fahrzeug und die Gruppe bestätigt mit einer Unterschrift, dass die
Teilnahmebedingungen akzeptiert werden und dass die Teilnehmer über die Sicherheitsbelehrung
informiert wurden. Die Sicherheitsbelehrung wird am Tag der Veranstaltung vom Veranstalter bei der
Zugaufstellung nochmals ausgegeben und muss vom Fahrer der Zugmaschine unterschrieben werden.
– Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, des Feuerwehrdienstes und der Polizei ist
unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen von der Veranstaltung auszuschließen.
– Das Verteilen von Hackschnitzeln oder ähnliche Sachen ist strengstens verboten. Bei Nichtbeachten
werden sofortige Maßnahmen ergriffen.
– Das Hupen mit Lastwagenhupen oder ähnlichen lauten Hupen ist strengstens verboten. Bei
Nichtbeachten werden sofortige Maßnahmen ergriffen.
Durch meine Unterschrift und die Angabe meines vollständigen Namens und meiner Adresse
bestätige ich, dass ich die Teilnahmebedingungen akzeptiere und einhalte. Die Sicherheitsbelehrung
wurde zur Kenntnis genommen und wird eingehalten.
Zugaufstellung:
Die Aufstellung für alle Teilnehmer erfolgt von Petzenberg her kommend Richtung Haag!
Bitte fahren sie zwischen Windpassing und Haag durch Pisling weiter nach Petzenberg.
Am Anfang von Petzenberg geht es rechts Richtung Haag! Dort erfolgt dann die Aufstellung!
Der Zug endet beim Gasthof Waldbauer Haag! Alle Busse bitte in Haag zur Grundschule fahren.
Aussteigen im Zugbereich (Hauptstraße) ist verboten.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Aufstellung der Garden ist um 15:30 Uhr am Feuerwehrhaus für den Marsch zur Zugaufstellung!